Pit über kranke Gesundheitspolitik

Ist dein, ist mein Arzt bestechlich?



Dass auch Ärzte heutzutage mehr, als wir es von früher kennen, aufs Geld aus sind, diesen Eindruck gewinnen immer mehr Patienten. Nicht wenige von uns ärgert es. Einige folgen der Zeit und befleißigen sich darin, die mehr oder minder selbst gewählten Ärzte ihres Vertrauens als Unternehmer zu beurteilen. Die ja auch sehen müssen, „wo sie bleiben“. Von denen schließlich die Arbeitsplätze zweier oder dreier Praxismitarbeiterinnen abhängen, von denen man die eine oder andere mittlerweile gar mag.

Der Patient müsse sich darauf verlassen können, dass „medizinische Notwendigkeiten und nicht Geldinteresse die Behandlung bestimmt“, sagt jetzt sogar der Unionsgesundheitspolitiker Jens Spahn. Er zeigte sich bisher des Lobbyismus für Akteure des Gesundheitsmarktes durchaus nicht unverdächtig.

Immer mehr wird jetzt Bestechung zu einem Faktor, der die Krankenkassen finanziell belastet, letztlich den Effekt der Versichertenbeiträge wie der staatlichen Zuweisungen für den Gesundheitsfonds schmälert.

Treiben es manche „Jünger Äskulaps“, des griechisch-römischen Gottes der Heilkunde, inzwischen zu bunt? Mindestens zwei von drei haben IgeL (individuelle Gesundheitsleistungen) im Angebot; als Durchschnittspreis wurde 90 € ermittelt.
Der Spitzenverband der Krankenkassen forderte schon vor drei Jahren, dass die Patienten besser vor dem Verkaufsinteresse vieler Ärzte geschützt werden sollten. „Berliner Zeitung“ (8.12.2010): „Mit IgeL lässt es sich gut leben.“
Jetzt gab es die Nachricht, dass die Ärztekammern in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme bestraft hätten. Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte wurden lauter. Am 3. Januar sprach sich nun die Bundesjustizministerin für eine gesetzliche Regelung aus. Gleichzeitig berichtet die „Berliner Zeitung“: „Kampf gegen korrupte Ärzte stockt. Gesundheitsminister Bahr verzögert Gesetzesänderung …“.

Der Krankenkassen-Verband hat einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, nach dem Bestechung und Bestechlichkeit mit Haftstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden soll. Vorzugsweise zielt das gegen Praktiken von Pharma-Unternehmen, die die Verschreibungspraxis von Ärzten mit Spenden und „Nettigkeiten“ beeinflussen.

„Gefälligkeitszahlungen und Fangprämien sind im deutschen Gesundheitswesen offenbar an der Tagesordnung,“ schrieb unlängst (23.5.2012) die „Berliner …“ und beleuchtete konkret die Statistik der Zuweisungen „von Patienten und Untersuchungsmaterial … gegen wirtschaftliche Vorteile“.
Dass dagegen mit aller Macht eingeschritten wird, können wir von den derzeit Regierenden nicht ernsthaft erwarten. Lange beschworen uns christliche Politiker, dass sich Kommerzialisierung gut mit ärztlichem Ethos verträgt.
Bereits mit dem Koalitionsvertrag war angekündigt, „dass außerhalb des gesetzlich finanzierten Bereichs Gesundheits- und Pflegeleistungen angeboten werden können“, wozu es „einer Verbesserung der wettbewerblichen Strukturen“ bedürfe.

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Zur Frage in der Überschrift

Natürlich will ich keineswegs Zweifel säen und Misstrauen verbreiten. Aber mitunter ist gerade unter obwaltenden Bedingungen ausufernder Geschäftemacherei der Rat „nicht von ohne“, mal eine zweite Meinung einzuholen, bevor einem unnötig ins eigene Fleisch geschnitten wird.


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Siehe auch 

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

http://www.vorsicht-operation.de/

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